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Bundeszuschuss

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und in jüngerer Zeit auch der Krankenversicherung aus allgemeinen Steuermitteln gezahlter Zuschuss des Bundes. Neben den Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtigste Einnahmequelle der Rentenversicherung. Rechtfertigung findet der Bundeszuschuss v.a. durch die Übertragung von allgemeinen sozialen Aufgaben auf die Rentenversicherung, denen keine Beitragseinnahmen gegenüberstehen, sog. Fremdleistungen (z.B. Anrechnung von Ausbildungszeiten, Ersatzzeiten, Zahlung von Fremdrenten).

    Der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung ändert sich nach der Lohnentwicklung und der Entwicklung des Beitragssatzes; zudem wird ein zusätzlicher Bundeszuschuss zur Abgeltung nicht beitragsgedeckter Leistungen gezahlt (§ 213 SGB VI).

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