Direkt zum Inhalt

Bundeszuschuss

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und in jüngerer Zeit auch der Krankenversicherung aus allg. Steuermitteln gezahlter Zuschuss des Bundes. Neben den Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtigste Einnahmequelle der Rentenversicherung. Rechtfertigung findet der Bundeszuschuss v.a. durch die Übertragung von allg. sozialen Aufgaben auf die Rentenversicherung denen keine Beitragseinnahmen gegenüberstehen, sog. Fremdleistungen (z.B. Anrechnung von Ausbildungszeiten, Ersatzzeiten, Zahlung von Fremdrenten).

    Der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung ändert sich nach der Lohnentwicklung und der Entwicklung des Beitragssatzes; zudem wird ein zusätzlicher Bundeszuschuss zur Abgeltung nicht beitragsgedeckter Leistungen gezahlt (§ 213 SGB VI).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com