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circa-Klausel (ca.)
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Handelsklausel in Lieferungsverträgen, nach der auch eine Lieferung mit einer geringfügigen (nach Geschäftszweigen verschiedenen) Abweichung in Menge, Preis oder Lieferzeit als Erfüllung gilt.
Im Schifffahrtsbrauch bei einer Ladungsübernahme vorkommende Klausel, unter der ein dem jeweiligen Brauch entsprechendes Mehr oder Weniger des im Frachtbrief, Ladeschein oder Konnossement angegebenen Maßes, Gewichtes oder der Menge der Frachtgüter verstanden wird.
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