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Revision von Corona-Kabinett vom 08.05.2020 - 19:20

Corona-Kabinett

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bezeichnung für das in Deutschland tagende Regierungsgremium der deutschen Bundesregierung in der Corona-Krise während der COVID-19-Pandemie aufgrund der Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus (Corona-Virus) und der davon hervorgerufenen Virus-Erkrankung COVID-19 im ersten Halbjahr 2020.

    1. Kleines Corona-Kabinett: Das kleine Corona-Kabinett wird von der Bundeskanzlerin geleitet. Es tagt seit Beginn der Corona-Krise montags. Die Ministerinnen und Minister der Verteidigung, der Finanzen, des Inneres, des Auswärtiges, für Gesundheit und der Chef des Bundeskanzleramtes nehmen daran teil.

    2. Großes Corona-Kabinett: Auch das große Corona-Kabinett wird wie jede Kabienttssitzung von der Bundeskanzlerin geleitet. Mittwochs findet weiterhin die reguläre Kabinettssitzung statt. Die Mitglieder der Bundesregierung treffen hier Beschlüsse für die anstehenden Projekte der Kabinettzeitplanung dieser Legislaturperiode. Zusätzlich findet eine Lageunterrichtung durch Expertinnen und Experten etwa durch das Robert Koch-Institut statt. Einen Tag später (donnerstags) trifft sich dann das sogenannte große Corona-Kabinett. Neben den Teilnehmern vom kleinen Corona-Kabinett sind hier auch alle Fachministerinnen und -minister hinzugeladen, die bei den zu behandelnden Themen zuständig sind (z.B. Arbeitsministerium, Landwirtschaftsministerium, Entwicklungshilfeministerium).

    Vgl. Corona-Krise, COVID-19, SARS-CoV-2, COVID-19-Pandemie, Corona-Hilfen, Corona-Virus, Virus (Biologie), Pandemie, Zoonose.

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