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Corona-Hilfen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Finanzielle Corona-Hilfen (auch Corona-Schutzschirm genannt) werden in Deutschland (vom Bund, den Ländern, Städten und Gemeinden), in der Europäischen Union (EU) und im internationen Kontext als Entwicklungshilfe und Wiederaufbauhilfe diskutiert und gewährt. Begrifflich bezieht sich Corona auf das neuartige Corona-Virus (SARS-CoV-2).

    1. Bundeshilfen: Mit der Corona-Krise und der COVID-19-Pandemie erfolgte im März 2020 in Deutschland eine deutliche Abkehr von der Haushaltsdisziplin und die Wirtschaft wurde mit verschiedenen Unterstützungshandlungen umgehend stark gestützt (Kurzarbeitergeld, Kredite, zinslose Stundungen von Steuern durch die Finanzbehörden). Der ursprünglich ausgeglichene Bundeshaushalt 2020 wurde mit einem Nachtragshaushalt entsprechend geändert (156 Mrd. Euro Mehrausgaben, sog. Neuverschuldung oder Schuldenaufnahme). Es ist absehbar, dass aufgrund der Größe der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie diese Abkehr von Dauer sein wird und sein muss, um die Wirtschaft zu stützen und wieder auf die Beine zu bringen. Neben den direkt 2020 im Bundeshaushalt niederschlagenden Maßnahmen übernimmt der Bund 820 Mrd. Euro Garantien für Kredite und erwirbt für 100 Mrd. Euro Wirtschaftsstabilisierungsfonds.

    2. Hilfen von Bundesländern, Städten und Gemeinden: Neben die Bundeshilfen treten Landeshilfen unterschiedlicher Größe und Ausgestaltung. Bundesländer hatten bis Ende März 2020 einen Anteil von 65 Mrd. Euro an Soforthilfen und Steuerausfällen. Die Städte und Gemeinden hatten bis Ende März 2020 einen Anteil von 17 Mrd. Euro an Kosten für Unterkunft und Heizung sowie steuerliche Maßnahmen und Steuermindereinnahmen. Die Städte und Gemeinden erleiden Mindereinnahmen von voraussichtlich zw. 40 und 60 Mrd. Euro (Gewerbesteuerverluste).

    3. Europäische Union: In der EU werden zunächst Stimmen aus den südlichen Mitgliedstaaten laut, welche die Einführung von Corona-Bonds zur Abfederung der besonders schwer betroffenen Länder Italien, Spanien und Frankreich in der Eurozone fordern. Nördliche Mitgliedstaaten wie die Niederlande und Deutschland lehnen das im April 2020 ab, weil diese Corona-Bonds zu einer Einführung der Schuldenunion innerhalb der Eurogruppe führen würden. Eine Einigung wurde im April 2020 für Corona-Hilfen der EU (sog. Corona-Schutzschild) erzielt. Das EU-Maßnahmenpaket umfasst zunächst 540 Mio. Euro. Es ist dreigliedrig: ESM, EIB und SURE.
    Im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) sind weitere Kredite für Mitgliedstaaten bis zu 240 Mrd. Euro möglich.
    Bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) wird zur Unterstützung Kleiner und Mittlerer Unternehmen (KMU) ein „EU COVID-19 Garantiefonds“ eingerichtet, mit dem die Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) unterstützt wird. Der Fonds soll von den Mitgliedstaaten mit einem Gesamtvolumen von 25 Mrd. Euro an Haushaltsgarantien versehen wird. Damit will die EIB-Gruppe über verschiedene Mechanismen rund 200 Mrd. Euro an Liquidität mobilisieren.
    Zum Schutz von Arbeitsplätzen wird über das Programm SURE (Support Mitigating Unemployment Risks in Emergency) die Europäische Kommission Kredite von insgesamt bis zu 100 Mrd. Euro an die Mitgliedstaaten vergeben, damit diese Maßnahmen zur Förderung von Kurzarbeit oder vergleichbaren Maßnahmen finanzieren können.
    Die finanziellen Hilfen dieser drei europäischen Solidaritätsmaßnahmen sollen möglichst ab dem 1. Juni 2020 bereitstehen, nachdem die nationalen Parlamente darüber entschieden haben.

    Über die Phase der Soforthilfe hinaus hat die EU Maßnahmen zum Wiederaufbau in die Wege geleitet. Wichtigstes Instrument ist der sog. Recovery Fund. Dieser Fonds für den wirtschaftlichen Aufschwung/Wiederaufbaufonds soll zeitlich befristet, zielgerichtet und den außerordentlichen Kosten der gegenwärtigen Krise angemessen die europäische Wirtschaft wieder ankurbeln, wenn die akute Gesundheitskrise überstanden ist. Über seine Ausgestaltung ist im Zusammenhang mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Jahre 2021 bis 2027 zu entscheiden.

    Die EU hat darüber hinaus fünf weitere Maßnahmen und die Ausweitung und Anpassung bestehender Instrumente beschlossen, die bei der Bewältigung der Corona-Krise und ihrer Folgen unterstützen:
    a) Größere Flexiblität bei eigenen EU-Regeln (Staatsverschuldung, Konvergenzregeln).
    b) Coronavirus Response Investment Initiative (CRII): Die Europäische Kommission hat eine Investitionsinitiative zur Bewältigung der Corona-Krise ins Leben gerufen (CRII, und darauf aufbauend CRII+). Mit CRII wird die Möglichkeit geschaffen, Strukturfondsmittel kurzfristig zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise einzusetzen.
    c) 
    Erweiterung des EU-Solidaritätsfonds (EUSF): Die Erweiterung des Anwendungsbereichs des EUSF wurde beschlossen. Der EUSF kann damit nun Mitgliedstaaten und Beitrittsländer neben Naturkatastrophen auch bei Notlagen größeren Ausmaßes im Bereich der öffentlichen Gesundheit subsidiär unterstützen. Für 2020 stehen dem Fonds 800 Millionen Euro zur Verfügung.
    d) Emergency Support Instrument (ESI): Das ESI dient der Finanzierung von sämtlichen Arten von Sofortmaßnahmen der humanitären Hilfe. Das ESI soll durch zusätzliche Mittel aus dem EU-Haushalt in Höhe von 2,7 Mrd. Euro finanziert werden.
    e) Geldpolitische Maßnahmen der EZB: Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 18. März 2020 ein Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP) angekündigt. Damit plant die EZB zusätzliche Nettoankäufe von privaten und öffentlichen Anleihen in Höhe von 750 Mrd. Euro.

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