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Darlehensvertrag für eine Baufinanzierung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Wer Geld als Darlehen empfangen hat, ist verpflichtet, dem Darleiher das empfangene Geld in gleicher Menge zurückzuzahlen (§§ 488 ff. BGB). Die Vereinbarung wird in einem Vertrag festgehalten. Formvorschriften gibt es hierfür nicht. Der Darlehensvertrag für Bauspardarlehen enthält neben den Personalien der Darlehensnehmer die Konditionen des Bausparvertrages, wie Bausparsumme, Tarifvariante, Darlehensbetrag, Darlehenszins, monatliche Zins- und Tilgungsrate. Sind Zinsen vereinbart, so sind sie, sofern nicht etwas anderes bestimmt ist, nach dem Ablauf je eines Jahres zu entrichten sofern das Darlehen nicht kürzer läuft. Weiterhin aufgeführt sind die im Zusammenhang mit dem Darlehen anfallenden Kosten (Darlehensgebühr, Schätzkosten u.a.) sowie die zu stellenden Sicherheiten. In einem Ergänzungsblatt werden weitere, darlehensnehmerbezogene Angaben (Einkommens- und Vermögenssituation, Finanzierungsplan u.a.) festgehalten.

    Muster eines Darlehensvertrages für eine Baufinanzierung:

    Darlehensnehmer

    Alle Darlehensnehmer mit persönlichen Daten wie Geburtsdatum, Geburtsname, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Beruf, Position im Beruf, Beschäftigungsdauer, Familienstand, Kinderzahl

    Darlehensdaten

    Darlehensnummer, Darlehensbetrag, Sollzinssatz in % p.a., Festschreibung/ gebunden für Jahre/ Monaten) Auszahlungskurs, Tilgung in % p.a., evtl. Aussetzung für Jahre, Zahlbarkeit der Rate, Ratenhöhe, Anzahl der Raten/ Laufzeit in Jahren/ Monaten, Bearbeitungsgebühren in %, Effektiver Jahreszins in %, Bereitstellungsprovision in % p.a., evtl. frei für Monate, Vertragslaufzeit, EZB-Zinssatz in % im Monat vor der letzten Zinsanpassung, Art des Darlehens, Disagio, Untergrenze/ Obergrenze Zinsbegrenzung für Jahre, Zinsbegrenzungsprämie, Bearbeitungskosten, Gutachterkosten, Vermittlungsprovision, Nettodarlehensbetrag,

    Weitere Kosten ohne Berücksichtigung im effektiven Jahreszins

    Jährliche oder Einmalprämien für die Risiko-LV, Summe der einmaligen Kosten für Sicherheiten, jährliche Kosten für Sicherheiten

    Vertrag zur Vermögensbildung (bei endfälligen Darlehen)

    Verträge wie z.B. Lebensversicherung, Rentenversicherung, fondsgebundene Kapitallebensversicherung/ Rentenversicherung, Bausparvertrag, Investmentsparvertrag, Ansparrate/ Prämie, Abschlussgebühr, jährliche sonstige Kosten, Fälligkeit/ Laufzeit

    Einzugs-/ Belastungs-ermächtigung

    Einzugsermächtigung für die laufenden Zins- und Tilgungsleistungen bzw. für Zinsen und Bereitstellungsprovisionen während der Auszahlungsphase

    Zu stellende Sicherheiten/ Versicherungen

    z.B. Grundschuld mit persönlicher Haftungsübernahme und Zwangsvollstreckungsunterwerfung

    Abtretung bzw. Verpfändung aller Ansprüche aus den für die Darlehensablösung vorgesehenen Lebens-/ Rentenversicherungen, Bausparverträgen, Sparplänen, Investmentsparplänen bzw. den Darlehen anderer Gläubiger

    Pfandrecht an Wertpapieren

    Sonstige Sicherheiten

    Schufa-Klausel zu grundpfandrechtlich gesicherten Kreditanträgen bei Kreditinstituten

    Einwilligungserklärung der Darlehensnehmer zur Übermittlung von Daten über die Beantragung, die Aufnahme und die Rückzahlung.

    Übermittelt werden auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens.

    Darlehensbedingungen

    Kosten, Bereitstellungsprovision, Auszahlungen/ Sollzinsen während der Auszahlungsphase, Zwischenkredit, Verzinsung während der Vertragslaufzeit, Zeitraum der Sollzinsbindung, Art und Weise der Anpassung des gebundenen Sollzinssatzes, Art und Weise der Anpassung bei veränderlichem Sollzinssatz, Annahmen zur Berechnung des effektiver Jahreszinses und zur Vertragslaufzeit, laufende Tilgung/ Tilgung bei Endfälligkeit/ Verrechnung von Tilgungsleistungen, Sicherheiten, Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse, Außerordentliches Kündigungsrecht des Kreditinstituts, Pfandrecht, mehrere Darlehensnehmer, Abschluss des Darlehensvertrages. Übertragungsklausel und Befreiung vom Bankgeheimnis.

    Jährliches Sondertilgungsrecht

    Jährliches Sondertilgungsrecht während der ersten Sollzinsbindung

    Vereinbarung über ein jährliches Sondertilgungsrecht, meist mit einem prozentualen Anteil und einer Mindestsondertilgung zu einem bestimmten Jahrestermin

    Auszahlungsvoraussetzungen:

     

    Nachweise zu den Sicherheiten
    Nachweise zum Beleihungsobjekt,
    Nachweise zur persönlichen Situation,
    Nachweise zur Finanzierung

    Hinweis auf Abtretbarkeit der Darlehensforderungen und Übertragbarkeit des Vertragsverhältnisses

    Standardklausel:
    Die Bank darf ohne Zustimmung des Darlehensnehmers die Forderungen aus dem Darlehensvertrag und den dafür vereinbarten Sicherheiten, insbesondere die Grundschulden an einen Dritten abtreten oder für den Dritten treuhänderisch halten oder das Vertragsverhältnis einschließlich der Sicherheiten auf einen Dritten übertragen, soweit nicht der Darlehensnehmer der Übertragung zustimmen muss.

    oder alternativ die Pfandbriefklausel:
    Die Bank darf nur in den unter a) bis c) genannten Fällen Forderungen aus dem Darlehensvertrag ohne Zustimmung des Darlehensnehmers abtreten oder das Vertragsverhältnis auf einen Dritten übertragen. Darüber hinaus wird die Bank keine Forderungen aus dem Darlehensvertrag oder das Vertragsverhältnis mit dem Darlehensnehmer auf einen Dritten übertragen.

    a) Herausgabe von Hypothekenpfandbriefen
    b) Abtretung gekündigter Darlehen
    c) Übertragung des Darlehensverhältnisses nach dem Umwandlungsgesetz

     

    Angaben zu dem/ den wirtschaftlich Berechtigten nach dem Geldwäschegesetz

    Erklärung der Darlehensnehmer, dass sie für eigene Rechnung handeln.

    Hinweis auf das Widerrufsrecht jedes einzelnen Darlehensnehmer

    Widerrufsrecht
    Form des Widerrufs
    Fristlauf
    Adressat des Widerrufs
    Widerrufsfolgen

    Verzicht auf den Zugang der Annahmeerklärung der Bank in Schriftform

    Der Darlehensnehmer verzichtet darauf, dass ihm die Annahmeerklärung der Bank in Schriftform zugeht

    Empfangsbestätigung jedes einzelnen Darlehensnehmers

    Vorvertragliche Informationen zur Darlehensvermittlung
    Abschrift des Darlehensvertrages
    Widerrufsbelehrung
    Aufklärungsblatt: Besonderheiten bei Tilgungsaussetzung

     

     

     

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