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Debitkarte
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Zahlungskarte, die von Kreditinstituten herausgegeben wird und für Bargeldabhebungen am Geldausgabeautomaten und für bargeldlose Zahlungen am Point of Sale (POS) genutzt wird (bargeldloser Zahlungsverkehr). Nach dem Einsatz einer Debitkarte reicht der Händler die über ihn getätigten Transaktionen i.d.R. gesammelt bei seinem Kreditinstitut ein, woraufhin die Transaktionsbeträge den Konten der Karteninhaber sofort im Wege des Interbank-Clearing belastet werden. Eine Vorfinanzierung des Transaktionsbetrags durch Kreditinstitute, der Kartenorganisationen oder Kartenakzeptanten bis zu einer späteren Rechnungsstellung, wie bei echten Kreditkarten oder Chargekarten findet nicht statt.
Die Debitkarten des dt. Kreditgewerbes (girocard, bis 2007: electronic cash) haben sich im Laufe der Zeit zu Multifunktionskarten entwickelt:
a) Durch die Kooperation mehrerer Systeme auf einer Karte (z.B. girocard und Maestro) können die Karten national wie international an einer Vielzahl von Verkaufspunkten genutzt werden. National dient die Karte auch als Grundlage für das elektronische Lastschriftverfahren (ELV). Für die internationale Nutzung stehen Maestro und V PAY zur Verfügung.
b) Sie dienen in Verbindung mit der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) der Autorisierung bei Bargeldabhebungen an Geldausgabeautomaten (GAA) sowie der Nutzung von SB-Terminals der Kreditinstitute.
c) Der auf der Debitkarte aufgebrachte Chip kann verschiedene (Zusatz-)Funktionen beinhalten, z.B. eine elektronische Geldbörse (Geldkarte, girogo), ein Jugendschutzmerkmal oder ein elektronisches Parkticket.
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