Direkt zum Inhalt

Derivate

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    derivative Finanzinstrumente; Termingeschäfte auf der Grundlage von bestimmten Basiswerten (Underlyings). Dabei kann es sich um Festgeschäfte oder Optionsgeschäfte handeln. Unter bankaufsichtsrechtlichen Aspekten gemäß § 1 XI KWG (analog im WpHG) sind diese Derivate, wenn ihr Preis unmittelbar oder mittelbar abhängt von
    (1) dem Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren,
    (2) dem Börsen- oder Marktpreis von Geldmarktinstrumenten,
    (3) dem Kurs von Devisen oder Rechnungseinheiten,
    (4) Zinssätzen oder anderen Erträgen oder dem Börsen- oder Marktpreis von Waren oder Edelmetallen.

    Auch Financial Swaps und die von ihnen abgeleiteten Geschäfte wie Cap, Floor und Collar lassen sich auf die Grundformen Festgeschäft und Option zurückführen.

    Unter die derivativen Geschäfte fallen bes.: Devisentermingeschäfte, Aktienindex-Futures, Aktienindex-Optionen, Aktienoptionen, Caps, Collars, Edelmetall-Futures, Edelmetall-Optionen, Floors, Forward Rate Agreements, Swap-Geschäfte, Swaptions, Warentermingeschäfte, Zinsoptionen, Zinstermingeschäfte einschließlich hereingenommener Forward Forward Deposits und die börsenmäßigen Zins- und Indexfutures.

    Die derivativen Geschäfte sind (mit Ausnahme der Stillhalterverpflichtungen bei Optionsgeschäften, die der Natur der Sache nach kein Adressenausfallrisiko und damit kein Kreditrisiko beinhalten) grundsätzlich als Kredite im Sinn des § 19 I 1 KWG einzustufen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com