Collar
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine vereinbarte Zinsbandbreite, die aus einer Kombination von Cap und Floor besteht. Damit kann ein Hedging sowohl gegen das Steigen des Zinsniveaus über eine bestimmte Grenze als auch gegen ein entsprechendes Absinken erfolgen. Gleichzeitig dient ein Collar einer Reduzierung der Kosten eines reinen Cap: Der Käufer des Collar tritt wirtschaftlich sowohl als Käufer des Cap als auch als Verkäufer des Floor auf. Damit finanziert die Prämie aus dem Floor (zumindest teilweise) die Prämie für den Cap, bei völligem Ausgleich wird der Collar als Zero Cost Cap bezeichnet. Ein Ausgleich kann evtl. durch eine inkongruente Fristenstruktur von Cap und Floor erreicht werden, da die Höhe der Prämie beim Floor mit zunehmender Laufzeit zunimmt.
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