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Diskriminierung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Außenwirtschaft:

    Unterschiedliche Behandlung der einzelnen Partnerstaaten hinsichtlich des Waren-, Dienstleistungs- oder Kapitalverkehrs. Diskriminierung liegt z.B. vor bei Abweichung von der Meistbegünstigung, bei nach Währungsräumen oder Ländern unterschiedlichen Devisenbestimmungen, bei administrativen Differenzierungen, bei differenzierenden Verkehrstarifen und zahlreichen weiteren nicht-tarifären Handelshemmnissen. Der Abbau von Diskriminierungen zählt zu den Zielen verschiedener internationaler Wirtschaftsorganisationen (WTO, OECD, IWF).

    II. Wettbewerbsrecht:

    Behinderungswettbewerb, Deutsches Kartellrecht, Europäisches Kartellrecht.

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