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Diskriminierung

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    Inhaltsverzeichnis

    1. Außenwirtschaft
    2. Wettbewerbsrecht

    Außenwirtschaft

    unterschiedliche Behandlung der einzelnen Partnerstaaten hinsichtlich des Waren-, Dienstleistungs- oder Kapitalverkehrs. Diskriminierung liegt z. B. vor bei Abweichung von der Meistbegünstigung, bei nach Währungsräumen oder Ländern unterschiedlichen Devisenbestimmungen, bei administrativen Differenzierungen, bei differenzierenden Verkehrstarifen und zahlreichen weiteren nicht-tarifären Handelshemmnissen. Der Abbau von Diskriminierungen zählt zu den Zielen verschiedener internationaler Wirtschaftsorganisationen [World Trade Organization (WTO), OECD, IWF].

    Wettbewerbsrecht

    Behinderungswettbewerb, Deutsches Kartellrecht, Europäisches Kartellrecht.

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