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Einfuhrvertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Außenwirtschaftsrechts für den Vertrag eines Gebietsansässigen mit einem Gebietsfremden über den Erwerb von Waren zum Zwecke der Einfuhr. Für den Abschluss von Einfuhrverträgen bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen.
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