Direkt zum Inhalt

Einfuhrvertrag

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des Außenwirtschaftsrechts für den Vertrag eines Gebietsansässigen (§ 4 I Nr. 5 AWG) mit einem Gebietsfremden (§ 4 I Nr. 7 AWG) über den Erwerb von Waren (§ 4 II Nr. 2 AWG) zum Zwecke der Einfuhr (§ 4 II Nr. 6 AWG). Für den Abschluss von Einfuhrverträgen bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com