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Einkaufsgemeinschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Zusammenschluss von Unternehmungen zu gemeinschaftlichem Einkauf mit dem Zweck, die durch Großeinkauf erzielbaren Preisvorteile auszunutzen. Für mittelständische Betriebe des Einzelhandels sind Einkaufsgemeinschaften ein Mittel im Konkurrenzkampf mit den großen Filialunternehmungen. Rechtsform häufig die Genossenschaft (Einkaufsgenossenschaft), auch AG und GmbH. Teilweise weiterentwickelt zur Full-Service-Kooperation.

    2. Erscheinungsformen: Horizontale Kooperation oder vertikale Form als sog. freiwillige Kette zwischen einem Leitgroßhändler und dessen Anschlusskunden.

    3. Aufgaben: Einkauf häufig auf Einkaufstagungen, Musterungen, Mustermessen, wo die Herstellerangebote ausgestellt werden. Der Einkauf kann erfolgen im:
    (1) Eigengeschäft;
    (2) Vermittlungsgeschäft.

    Vgl. auch Einkaufskontor.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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