Zitierfähige Version
- Revision von Einreise-Freimengen-Verordnung vom 24.06.2009 - 09:22
- Revision von Einreise-Freimengen-Verordnung vom 17.09.2009 - 13:25
- Revision von Einreise-Freimengen-Verordnung vom 28.02.2013 - 12:48
- Revision von Einreise-Freimengen-Verordnung (EF-VO) vom 27.07.2017 - 11:26
- Revision von Einreise-Freimengen-Verordnung (EF-VO) vom 04.10.2017 - 16:35
- Revision von Einreise-Freimengen-Verordnung (EF-VO) vom 15.02.2018 - 14:58
Einreise-Freimengen-Verordnung (EF-VO)
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Kurzform und Abk. f. "Verordnung über die Einfuhrabgabenfreiheit von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden" v. 24.11.2008 (BGBl. I 2008, 2235, BGBl. I 2009, 403) beinhaltet in nur vier Paragrafen Regelungen zur Einfuhrabgabenfreiheit i. S. d. § 1 Abs. 1 S. 3 Zollverwaltungsgesetz (ZollVG: Zollfreiheit, Befreiung von den Verbrauchsteuern, EUSt-Freiheit). Diese Regelung gehört zum nationalen Zollrecht.
Beispiele für die in § 2 EF-VO geregelten Höchstmengen und Wertgrenzen (je Reisenden): Tabakwaren: a) 200 Zigaretten oder b) 100 Zigarillos oder c) 50 Zigarren oder d) 250 Gramm Rauchtabak; Alkohol und alkoholhaltige Getränke: a) ein Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder zwei Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren, b) vier Liter nicht schäumende Weine und c) 16 Liter Bier (die Reisefreimenge für Tabakwaren und Alkoholika gilt nicht für Reisende unter 17 Jahren, § 2 V Nr. 2 EF-VO); andere Waren: a) bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro, b) für Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro, c) für Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro.
Vgl. Freimengen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon