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Revision von Einzelhandel vom 16.02.2018 - 15:37
Einzelhandel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Institutionelle Interpretation: Absatz von Waren an Letztverbraucher durch Einzelhandelsunternehmungen.
2. Funktionale Interpretation: Absatz von Waren und sonstigen Leistungen an Letztverbraucher, z.B. direkter Vertrieb landwirtschaftlicher Erzeuger, industrieller Hersteller, Groß- oder Einzelhändler an Konsumenten.
Vgl. auch Handel, Einzelhandelsstatistik.
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