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Einzelhandelsunternehmung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Unternehmung, deren Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit der An- und Verkauf von Handelswaren ist. In Einzelhandelsunternehmungen werden nur handelsübliche Be- und Verarbeitungsprozesse ausgeübt (Sortieren, Mischen, Verpacken, Reparieren, Ändern etc.) sowie mit Dienstleistungen das Warenangebot verkaufsfähig für den Letztverbraucher gemacht (Lagern, Präsentieren, Beraten, Transportieren, Finanzieren etc).

    2. Merkmale: Abgabe von Gütern in kleinen und kleinsten Mengen an Letztverbraucher, Zusammenstellung von Waren zu Sortimenten.

    3. Formen: In der Realität existieren vielfältige Betriebsformen des Handels, die durch den Wettbewerb zu permanenten Anpassungsprozessen gezwungen werden (Dynamik der Betriebsformen).

    4. Bedeutung: Die Zahl der selbstständigen Einzelhandelsunternehmungen nimmt ab; hingegen steigt die Anzahl der Verkaufsstätten aufgrund zunehmender Filialisierung (Filialunternehmung), ebenso steigt die durchschnittliche Verkaufsfläche pro Verkaufsstätte (Handelsstatistik). Aufgrund zunehmender Mobilität vergrößern sich die Einzugsgebiete der einzelnen Verkaufsstellen von Einzelhandelsunternehmungen; daraus kann eine lokale Unterversorgung resultieren (Geschäftsaufgabe wegen mangelnder Nachfrage).

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