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ELENA
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Durch die Einführung des Elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) müssen alle Arbeitgeber seit 1.1.2010 monatlich Entgeltdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an die Zentrale Speicherstelle (ZSS), die bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) eingerichtet ist, übermitteln.
Die elektronische Übermittlung der Entgeltdaten soll Verwaltungskosten senken und die Bewilligung von Sozialleistungen vereinfachen.
Ab 2012 entfällt für die Arbeitgeber die Pflicht, für gesetzlich geregelte Bescheinigungsarten (Sozialleistungen: zzt. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Wohngeld) Bescheinigungen auszustellen, im Gegenzug können die Leistungsträger die Daten verschlüsselt direkt bei der ZSS abrufen.
Der Leistungsempfänger erteilt seine Erlaubnis zum Datenabruf mittels einer Signaturkarte.
Wie die erforderlichen Daten gemeldet, gespeichert und abgerufen werden, ist im ELENA - Verfahrensgesetz vom 28.3.2009 geregelt.
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