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ELV
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Abk. für elektronisches Lastschriftverfahren. Von nationalen Handels- und Dienstleistungsunternehmen getragenes Verfahren zur bargeldlosen Bezahlung am Kassenterminal. Anhand der Daten auf der Bankkundenkarte wird eine Lastschrift - nach dem Einzugsermächtigungsverfahren - generiert. Diese wird durch die Unterschrift des Karteninhabers in Kraft gesetzt. Eine Zahlungsgarantie für das Unternehmen gibt es hier nicht.
Anders: Electronic Cash. Vom deutschen Kreditgewerbe wird das ELV auch als „wildes Verfahren” bezeichnet, da hierfür nicht die vom Kreditgewerbe verabschiedeten Bedingungen für Bankkundenkarten gelten und auch keine Sperrabfrage seitens des Kreditgewerbes erfolgt.
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