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ELV
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Abk. für elektronisches Lastschriftverfahren. Von Handels- und Dienstleistungsunternehmen in Deutschland getragenes Verfahren zur bargeldlosen Bezahlung am Kassenterminal. Anhand der Daten auf der Bankkundenkarte wird eine Lastschrift - nach dem Einzugsermächtigungsverfahren, ab 1. Februar 2016 nach dem SEPA-Lastschriftverfahren - generiert. Diese wird durch die Unterschrift des Karteninhabers in Kraft gesetzt. Eine Zahlungsgarantie für das Unternehmen gibt es hier nicht.
Anders: Electronic Cash. Vom dt. Kreditgewerbe wird das ELV auch als „wildes Verfahren” bezeichnet, da hierfür nicht die vom Kreditgewerbe verabschiedeten Bedingungen für Bankkundenkarten gelten und auch keine Sperrabfrage seitens des Kreditgewerbes erfolgt.
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