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ELV

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für elektronisches Lastschriftverfahren. Von nationalen Handels- und Dienstleistungsunternehmen getragenes Verfahren zur bargeldlosen Bezahlung am Kassenterminal. Anhand der Daten auf der Bankkundenkarte wird eine Lastschrift

    nach dem Einzugsermächtigungsverfahren

    generiert. Diese wird durch die Unterschrift des Karteninhabers in Kraft gesetzt. Eine Zahlungsgarantie für das Unternehmen gibt es hier nicht.

    Anders: Electronic Cash. Vom deutschen Kreditgewerbe wird das ELV auch als „wildes Verfahren” bezeichnet, da hierfür nicht die vom Kreditgewerbe verabschiedeten Bedingungen für Bankkundenkarten gelten und auch keine Sperrabfrage seitens des Kreditgewerbes erfolgt. 

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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