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Eröffnungsbilanz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Anfangsbilanz; Bilanz einer Unternehmung bei Gründung (Gründungsbilanz) oder zu Beginn eines neuen Wirtschaftsjahres.

    Aufstellung: Die einzelnen Bilanzposten der Aktiv- und Passivseite der Eröffnungsbilanz sind als Anfangsbestände auf die Hauptbuchkonten zu übernehmen. Die Buchung erfolgt über das Bilanzkonto, auf dem die Aktivposten der Eröffnungsbilanz im Haben, die Passivposten der Eröffnungsbilanz im Soll wiedergegeben werden; dadurch ist der Grundsatz der doppelten Verbuchung gewahrt.

    Buchungssätze
    (1) für Übernahme der Aktivposten auf die Hauptbuchkonten: verschiedene Hauptbuchkonten an Bilanzkonto;
    (2) für Übernahme der Passivposten auf die Hauptbuchkonten: Bilanzkonto an verschiedene Hauptbuchkonten.

    Bei bestehenden Unternehmen ist die Eröffnungsbilanz eines neuen Jahres identisch mit der Schlussbilanz des vorhergehenden Jahres (Bilanzidentität).

    Eröffnungsbilanzen besonderer Art werden bei Währungsumstellungen (Währungsreform) erforderlich. Hierbei erfolgt durch Bilanzierung in neuer Währung eine Unterbrechung der Bilanzkontinuität.

    Solche Eröffnungsbilanzen waren: Goldmark-Eröffnungsbilanz, DM-Eröffnungsbilanz 1948 (in Österreich: Schilling-Eröffnungsbilanz) und Eröffnungsbilanz gemäß DM-Bilanzgesetz 1990. Die Einführung des Euro (1.1.1999) erfolgte durch einfache Werttransformation (keine Währungsreform und keine Eröffnungsbilanz im Sinn der obigen Beispiele).

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