Schlussbilanz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bilanz am Ende einer Rechnungsperiode, die aus dem Abschluss der bis dahin geführten Sach- und Personenkonten meist unter gleichzeitiger Inventur aufgestellt wird:
(1) am Ende eines Geschäftsjahres,
(2) nach erfolgter Abwicklung einer Unternehmung. Die Schlussbilanz kann aus der Rohbilanz und Saldenbilanz entwickelt werden und weist die Vermögens- und Kapitalverhältnisse der bilanzierenden Unternehmung sowie durch Vergleich mit der Eröffnungsbilanz das Geschäftsergebnis aus.
Vgl. auch Hauptabschlussübersicht (HAÜ).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abgrenzung Abschreibung Aufwendungen Bilanzierung von Software Buchführung Disagio Doppelte Buchhaltung Eigenkapital Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Industrie-Kontenrahmen (IKR) Inventur Kapital Kosten Niederstwertprinzip Rückstellung Working Capital neutrale Aufwendungen sonstige betriebliche Aufwendungen stille Gesellschaft
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