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EURIBOR
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Abk. für Euro Interbank Offered Rate; im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion geltender Geldmarktzinssatz am Euromarkt. EURIBOR ist ein Referenzzinssatz insbesondere für variabel verzinsliche Anleihen (Floater) und wird für 15 unterschiedliche Laufzeiten von einer Woche bis zu Zwölfmonatsgelder ermittelt. Der EURIBOR wird von insgesamt 43 Referenzbanken, den sogen. Panel-Banken (davon acht aus Deutschland) täglich ermittelt. Hierzu übermitteln die EURIBOR-Referenzbanken täglich um elf Uhr MEZ ihre Briefsätze für die unterschiedlichen Laufzeiten im Interbankenhandel an einen Bildschirmdienst (TARGET-System). Ziel ist - in Analogie zu EONIA - die Verschmelzung der nationalen Geldmärkte der EU-Mitgliedsländer zu einem einheitlichen Eurogeldmarkt (Ausleihungen unter Banken). Der EURIBOR hat am 1.1.1999 auf Basis des Diskont-Überleitungs-Gesetzes (DÜG) den nationalen Referenzzinssatz FIBOR abgelöst. In vielen Marktsegmenten hat der EURIBOR den LIBOR als wesentlichen Referenzzins ersetzt.
Vgl. auch EONIA, Europäisches System der Zentralbanken (ESZB), Europäische Zentralbank (EZB), Deutsche Bundesbank, Referenzzinssatz.
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