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Europäische Gemeinschaften

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Nach Auslaufen des EGKS-Vertrags (EGKSV) und Umbenennung des EG-Vertrags (EGV) in „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)“ durch den Vertrag von Lissabon mit Wirkung vom 1.12.2009 verbleibt mit eigener Rechtspersönlichkeit neben der EU nur die Europäische Atom-Gemeinschaft (EAG). Die EGKS war die erste Europäische Gemeinschaft, die jedoch nur eine vertragsmäßige Laufzeit von 50 Jahren hatte (23.7.1952 - 23.7.2002). Die EG hatte eigene Rechtspersönlichkeit und ist seit 1.12.2009 vollständig in die EU aufgegangen.

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