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Event

Definition: Was ist "Event"?
Veranstaltungen aller Art. Traditionell und im e.S. versteht man unter Events "bes." bzw. bes. spektakuläre Veranstaltungen; diese Begriffsbildung ist jedoch weder wissenschaftlich zweckmäßig - wg. der Unschärfe des Abgrenzungskriteriums "bes." - noch deckt sie sich mit dem inzwischen üblichen dt. Sprachgebrauch, der "Event" einfach mit "Veranstaltungen" gleichsetzt (siehe z.B. Duden). Events in diesem weiten Sinn umfassen alle Veranstaltungen vom Rockkonzert bis zum Business Meeting.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Veranstaltungen aller Art. Traditionell und im e.S. versteht man unter Events "bes." bzw. bes. spektakuläre Veranstaltungen; diese Begriffsbildung ist jedoch weder wissenschaftlich zweckmäßig - wg. der Unschärfe des Abgrenzungskriteriums "bes." - noch deckt sie sich mit dem inzwischen üblichen dt. Sprachgebrauch, der "Event" einfach mit "Veranstaltungen" gleichsetzt (siehe z.B. Duden). Events in diesem weiten Sinn umfassen alle Veranstaltungen vom Rockkonzert bis zum Business Meeting.

    2. Bedeutung für die Touristik: In der Touristik erlangen Events als Reiseanlass Bedeutung: Primärer Anlass (Grundnutzen des Reiseprodukts) sind Events im Geschäftsreisemanagement. Sekundärer Anlass (Zusatznutzen des Reiseprodukts) sind Events im Destinationsmanagement/-marketing; hier dienen sie als Marketing-Instrument zur Attraktivierung touristischer Zielgebiete und Quelle von Zusatzerlösen. In beiden Fällen sind Events ein wichtiger Absatzmarkt für die beteiligte Hotellerie (Tagungs-, Ferienhotellerie). 3. Arten: Events können unterschieden werden in Eigenveranstaltungen

    Veranstaltungen, die von einer wirtschaftlichen Einheit (Unternehmen, Destination) für den eigenen Bedarf veranstaltet werden

    und Fremdveranstaltungen –  Veranstaltungen, die von Dritten, z.B. Messegesellschaften, für fremden Bedarf veranstaltet werden. 4. Marketing-Events: Von bes. Interesse, speziell im Geschäftsreisemanagement, sind Marketing-Events alle Arten von Eigenveranstaltungen, die von einer wirtschaftlichen Einheit zu dem Zweck durchgeführt werden, die eigenen Marketing- und Kommunikationsziele zu erreichen. Die Erscheinungsformen von Marketing-Events sind vielgestaltig; nach dem jeweiligen Hauptzweck können unterschieden werden:

    • Motivations-Events: z.B. Kick-off-Meetings, Außendienst-Konferenzen, Incentives für Mitarbeiter/für Handelspartner, Firmenfeiern (Jubiläen, Festakte, Galas);
    • Wissensvermittlungs-Events: Kongresse, Symposien, Seminare;
    • Informations-Events: Pressekonferenzen, Shareholder-Veranstaltungen (z.B. Hauptversammlungen), Stakeholder-Veranstaltungen (z.B. „Tage der offenen Tür“);
    • Verkaufsförderungs-Events: z.B. Produktpräsentationen, Road Shows, alle Verkaufsförderungsaktionen am Point of Sale;
    • Sponsoring-Events: Eigenveranstaltungen im Rahmen des Sport-, Kultur-, Sozial-, Öko-Sponsoring, z.B. Autogrammstunden mit gesponserten Sportstars für Mitarbeiter oder Besuch einer exklusiven Kunstausstellung in einem gesponserten Museum mit Kunden;
    • Messe-Events: eigenveranstaltete Messen (z.B. Hausmessen) und Ausstellungen, Eigenveranstaltungen im Rahmen von Messen (z.B. Events auf dem eigenen Messestand).



    5. Wirtschaftliche Bedeutung: Deutsche Unternehmen wenden im Durchschnitt rund 15 Prozent ihres Werbebudgets für Marketing-Events auf, Tendenz steigend (Quelle: Uniplan Live-Trends 2004/2005). Damit sind Marketing-Events inzwischen drittgrößter Ausgabenposten in der Marketing-Kommunikation. Ursachen für den anhaltenden „Trend zum Event“ sind die überlegene Kommunikationsleistung von Marketing-Events durch Erlebnischarakter und multisensuale (alle Sinne verwendende) Ansprache der Teilnehmer (vgl. multisensuale Markenkommunikation) in einer Zeit zunehmender Informationsüberlastung und abnehmender Effizienz und Effektivität klassischer mediengestützter Werbung (vgl. Above-the-Line-Kommunikation). – 6. Konstitutive Merkmale von Marketing-Events: a) Eigenveranstaltung: Marketing-Events sind von einer wirtschaftlichen Institution in Verfolgung ihrer Marketing- und Kommunikationsziele selbst initiierte Veranstaltungen.

    b) Multisensualität: Marketing-Events setzen Kommunikationbotschaften in alle Sinne ansprechende Markenerlebnisse um.

    c) Inszenierung: Marketing-Events unterscheiden sich absichtlich von der Alltagswirklichkeit der Zielgruppe, sodass die Teilnehmer durch die gebotene Abwechselung aktiviert werden.

    d) Interaktion: Marketing-Events sind Interaktionsprozesse, welche die Teilnehmer aktiv in die Marketing-Kommunikation der veranstaltenden Institution einbeziehen. – 7. Rechtliche Merkmale: Events sind Werkverträge. Zwar werden nicht eine "bestimmte Aufführung" oder das Auftreten bestimmter Personen in einer Veranstaltung, wohl aber die professionelle Organisation (einschließlich der Beachtung der allgemeinen und speziellen vertraglichen Verkehrssicherungspflichten), die Überlassung der Plätze entsprechend der Eintrittskarten und die Durchführung etc. geschuldet. Ausfälle von Leistungen, mangelhafte Leistungen führen zu Ansprüchen nach den §§ 633 ff. BGB (Minderung, Selbsthilfe, Rücktritt, Schadensersatz). Bei der jederzeit möglichen ("freien") Kündigung (oder auch dem schlichten Nichtbesuch infolge Verhinderung) durch den Besteller greift § 649 BGB, wonach der Veranstalter (Werkunternehmer) die Vergütung verlangen kann (abzüglich Ersparnisse bzw. anderweitige Erlöse z.B. durch Verkauf der zurückgegebenen Karten). Eintrittskarten legitimieren den Besucher zum Eintritt und den Veranstalter zur Leistung (vgl. § 807 BGB). Sie können regelmäßig an andere weitergegeben werden, wenn nicht bes. Umstände anzutreffen sind.

    Vgl. auch Kommunikationspolitik.

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