Grundnutzen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
grundlegende Konzeptionsebene eines Produktes oder Angebotes. Umfasst den Teil des Nutzens, der die fundamentale Leistung des Angebotes für den Kunden darstellt. Er besteht in der wirtschaftlich-technischen, sachlich-stofflichen oder funktionalen Eignung eines Gutes für seinen Verwender und sollte mindestens durch ein Basisprodukt abgedeckt werden. Der Grundnutzen wird auf verschiedenen Ebenen durch Zusatznutzen ergänzt.
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