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Finanzbuchhaltung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Geschäftsbuchhaltung, pagatorische Buchhaltung, kaufmännische Buchhaltung; erfasst den Werteverkehr einer Unternehmung (den äußeren Kreis) aus Geschäftsbeziehungen zur Umwelt (Kunden, Lieferanten, Schuldner, Gläubiger) und die dadurch bedingten Veränderungen der Vermögens- und Kapitalverhältnisse. Die Finanzbuchhaltung liefert das Zahlenmaterial zur Erstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), aus denen sich Lage und Gesamterfolg des Betriebs erkennen lassen. Vgl. auch "Doppelte Buchhaltung".

    Eine  Ergänzung der Finanzbuchhaltung bietet die Betriebsbuchhaltung, die, auf den Werten der Finanzbuchhaltung aufbauend, der innerbetrieblichen Abrechnung dient (innerer Kreis).

    Vgl. auch computergestützte Finanzbuchhaltung.

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