Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Fremdbedienung vom 02.12.2009 - 15:23
Fremdbedienung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bedienungsform des Handels mit geringem Grad der Beteiligung des Abnehmers am Kaufprozess: Der Verkäufer präsentiert die Ware, berät den Kunden und tätigt den Verkaufsabschluss (Rechnungserstellung, ggf. Inkasso, Warenausgabe und -verpackung). Typische Bedienungsform im Fachgeschäft.
Vgl. auch Selbstauswahl und Selbstbedienung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon