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fremdsprachige Firma

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    In der Bundesrepublik Deutschland nicht verbotene (wegen der zunehmend um sich greifenden Globalisierung muss man besser sagen "noch nicht erlaubte") und zz. (noch) nur begrenzt zulässige Bezeichnung der Firma. Es müssen eine allgemein bekannte Sprache und allgemein verständliche Worte verwandt werden. Doppelsprachige Firmen und fremde Schriftzeichen sind nicht erlaubt.

    Die gesetzlich vorgeschriebenen Firmenzusätze müssen deutsch sein. Anders nur bei Zweigniederlassungen ausländischer Firmen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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