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funktionale Einkommensverteilung

Definition: Was ist "funktionale Einkommensverteilung"?

Verteilung gesamtwirtschaflichen Einkommens (Einkommensverteilung) auf funktionale Einkommensarten (Lohn, Profit, Zins und Rente) oder auf die Produktionsfaktoren (Arbeit, Kapital, Boden), die zur Erwirtschaftung des Sozialprodukts beigetragen haben. Die funktionale Einkommensverteilung ist seit der ökonomischen Klassik der vorherrschende Untersuchungsgegenstand der volkswirtschaftlichen Verteilungstheorie.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Verteilung des gesamtwirtschaflichen Einkommens (Einkommensverteilung) auf funktionale Einkommensarten (Lohn, Profit, Zins und Rente) oder auf die Produktionsfaktoren (Arbeit, Kapital, Boden), die zur Erwirtschaftung des Sozialprodukts beigetragen haben. Die funktionale Einkommensverteilung ist seit der ökonomischen Klassik der vorherrschende Untersuchungsgegenstand der volkswirtschaftlichen Verteilungstheorie.

    2. Merkmale: Bei der Analyse der Einkommensverteilung unterscheidet man prinzipiell zwei verschiedene Herangehensweisen: Die personelle Einkommensverteilung betrachtet die Verteilung der im Wirtschaftsprozess entstandenen Einkommen auf Peronen oder Haushalte in der Gesellschaft. Unter der funktionalen Einkommensverteilung wird demgegenüber die Aufteilung der gesamtwirtschaftlichen Einkommen auf funktionale Einkommensarten (Lohn, Profit, Zins und Rente) oder auf die Produktionsfaktoren verstanden, die zur Erwirtschaftung des Sozialprodukts beigetragen haben oder an seiner Verteilung partizipieren (wie reine Besitzeinkommen). In der funktionalen Einkommensvereilung der neoklassischen Theorie werden üblicherweise lediglich zwei Produktionsfaktoren und damit zwei Haupteinkommensarten unterschieden, nämlich die den Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital zugehörigen Einkommen.
    Bei der statistischen Erfassung der Größen der funktionalen Einkommensverteilung werden im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung die von den abhängig Beschäftigten empfangenen Arbeitnehmerentgelte (Bruttolöhne und -gehälter plus tatsächliche und unterstellte Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung) ausgewiesen. Die den Kapitalbesitzern zufließenden Einkommen aus Unternehmens- und Vermögenstätigkeit (einschließlich der Mischeinkommen der Selbstständigen) werden nach der Ermittlung des Volkseinkommens im Wesentlichen als Residualgröße bestimmt. Bezieht man diese beiden Einkommensarten auf das Volkseinkommen, so erhält man die sogenannte Lohnquote bzw. die Gewinnquote. Beide Quoten ergänzen sich zu eins bzw. zu 100 Prozent.

    3. Probleme:
    a) Lohnquote: Die Darstellung der funktionalen Einkommensverteilung mittels der gesamtwirtschaftlichen Lohnquote weist im Wesentlichen zwei Mängel auf. Zum einen reagiert die Größe auf eine Veränderung der Erwerbstätigenstruktur. Wenn bspw. die Zahl der abhängig Beschäftigten im Verhältnis zu allen Erwerbstätigen zunimmt, weil bspw. durch den Rückgang der Beschäftigten in der Landwirtschaft die Zahl der selbstständig Beschäftigten abnimmt, steigt die Lohnquote rein rechnerisch an. Dies könnte fälschlicherweise als Indikator für eine Verbesserung der Verteilungsposition der Lohneinkommensbezieher interpretiert werden. Durch Berechnung einer bereinigten Lohnquote kann dieser Mangel umgangen werden. Die zweite Unzulänglichkeit der Lohnquote ergibt sich aus der Feststellung, dass die Einkommen der Selbstständigen zu einem gewissen Teil auch durch ihre Arbeitsleistung entstehen. Will man die dem Produktionsfaktor Arbeit insgesamt zugehörigen Einkommen (Arbeitseinkommen) ermitteln, sind die Arbeitseinkommen der Selbstständigen zu den Arbeitseinkommen der Arbeitnehmer hinzu zu addieren. Um entsprechend beide Mängel der Lohnquote zu umgehen, wird anstatt der (bereinigten) Lohnquote häufig die Arbeitseinkommensquote berechnet.
    Problematisch für die Beschreibung der funktionalen Einkommensverteilung und die Aussagefähigkeit der Arbeitseinkommensquote ist jedoch wiederum die Interpretation der Restgröße (Volkseinkommen abzüglich Arbeitseinkommen). Die um die Arbeitsentgelte der Selbstständigen bereinigten Unternehmens- und Vermögenseinkommen können nur mit sehr großen Abstrichen als das Einkommen des Produktionsfaktors Kapital angesehen werden. In dieser kalkulatorischen Rest- und Sammelgröße schlagen sich nicht nur alle Fehler bei der Berechnung des Volkseinkommens oder generelle Bewertungs- und Messprobleme (z.B. bei den Abschreibungen) nieder. Sie umfassen v.a. ein compositum mixtum von Einkommensarten, die nicht als Kapitaleinkommen im eigentlichen Sinne angesehen werden können, wie z.B. die Vermögenseinkommen des Staates (u.a. der Bundesbankgewinn), unterstellte Mieten für selbstgenutzte Eigenheime und die nicht ausgeschütteten Gewinne der Kapitalgesellschaften. Dennoch ist die Arbeitseinkommensquote die übliche Größe, mit der die Entwicklung der funktionalen Einkommensverteilung dargestellt wird.
    b) Querverteilung: Da die privaten Haushalte prinzipiell sowohl Besitzer des Produktionsfaktors Arbeit wie auch des Produktionsfaktors Kapital sein können, ist es nicht unüblich, dass ein Haushalt sowohl Arbeits- wie auch Kapitaleinkommen empfängt. Dieses als Querverteilung bezeichnete Phänomen erschwert die Interpretation von Veränderungen der funktionalen Einkommensverteilung aus sozial-ökonomischer Sicht. Zumindest verteilungspolitisch steht daher häufig die personelle Einkommensverteilung im Mittelpunkt. Da personelle und die funktionale Einkommensverteilung aber eng miteinander verwoben sind, ist auch die funktionale Einkommensverteilung für zahlreiche ökonomische und soziale Fragestellungen, wie z.B. für die Frage der Einkommensungleichheit, von einer hohen Relevanz.
    c) Einkommensstreuung: Ähnliches gilt für die Tatsache, dass sich die gesamtwirtschaftlichen Arbeitseinkommen u.a. aus hochbezahlten, mit einem hohen Grad an Selbstbestimmung versehenen Tätigkeiten (Managergehälter) und geringfügig entlohnten Tätigkeiten aus abhängiger Beschäftigung zusammensetzen.
    d) Schwankungen im Konjunkturverlauf: Bei der Analyse der funktionalen Einkommensverteilung muss berücksichtigt werden, dass Einkommensquoten stark im Konjunkturverlauf schwanken. Die Lohn- bzw. Arbeitseinkommensquote weist im Normalfall ein anti-zyklisches Verhalten auf, d.h. sie steigt im konjunkturellen Abschwung an, während sie umgekehrt im Aufschwung sinkt. Grund hierfür ist die nur teilweise erfolgende Anpassung der Arbeitseinkommen an die konjunkturelle Entwicklung, während die Gewinneinkommen aufgrund ihres Residualcharakters entsprechend deutlich stärker schwanken als die Arbeitseinkommenssumme. Da die Anpassung überdies zeitlich verzögert einsetzt („wage-lags“), tritt die Anti-Zyklizität der Arbeitseinkommensquote tendenziell leicht phasenversetzt auf.

    4. Empirische Entwicklungen: Bei der Aufteilung des Volkseinkommens haben sich in den letzten Jahrzehnten in vielen industriellen Ländern größere Veränderungen ergeben, die sich in einem verringerten Anteil der Arbeitseinkommen niedergeschlagen haben. Auch international wird immer häufiger darauf hingewiesen, dass die in den vergangenen Jahren erwirtschafteten Wohlstandsgewinne ungleichmäßig auf die Produktionsfaktoren verteilt würden und sich so die funktionale Einkommensverteilung seit geraumer Zeit stark verändere. Während Kapitalbesitzer relativ hohe Einkommenszuwächse erzielten, würden die Bezieher von Arbeitseinkommen gar nicht oder nur relativ wenig am ohnehin schon geringen Wachstum des Sozialprodukts partizipieren.
    In Deutschland schwankte die Arbeitseinkommensquote in den 1990er-Jahren ohne einen klar erkennbaren Trend um einen Wert von ungefähr 79 Prozent. Damit kann für die letzte Dekade des 20. Jahrhunderts von einer gewissen Stabilität der Arbeitseinkommensquote in Deutschland gesprochen werden. Dies veränderte sich jedoch in den zehn anschließenden Jahren deutlich. In den 2000er-Jahren reduzierte sich die Arbeitseinkommensquote in Deutschland drastisch. Von einem Wert von 80,6 Prozent im Jahr 2000 fiel die Größe auf 72,3 Prozent im Jahr 2007 – ein Rückgang von rund acht Prozentpunkten innerhalb von sieben Jahren und damit ein in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bislang einmaliger Vorgang.

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