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Gains-from-Trade-Theorem

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    theoretische Aussage über die Wohlfahrtswirkungen des internationalen Handels im Vergleich zur Autarkie (s. hierzu dynamische Wohlfahrtswirkungen des internationalen Handels). Danach bewirkt internationaler Handel eine Wohlfahrtsverbesserung gegenüber der hypothetischen Autarkiesituation. Diese Verbesserung gilt allerdings nicht von vornherein für jedes Individuum. Es ist vielmehr zu erwarten, dass einzelne Individuen besser, andere jedoch schlechter gestellt werden (z.B. Stolper-Samuelson-Theorem). Dennoch kann insgesamt von einer Wohlfahrtsverbesserung gesprochen werden, und zwar in dem Sinn, dass die zunächst schlechter Gestellten durch ein geeignetes System von Pauschalsteuern und Pauschaltransfers kompensiert werden können (vgl. Kaldor-Hicks-Scitovsky), und dass danach immer noch einzelne Individuen bei Handel besser gestellt sind als bei Autarkie.

    Der Unterschied zwischen beiden Situationen kann mit Hilfe eines sog. Äquivalenzmaßes zum Ausdruck gebracht werden. Das ist jenes Ausmaß an Einkommenskompensation, das die Konsumenten bei Autarkiepreisen in eine Lage brächte, die sie gleich bewerten würden wie Freihandel (equivalent variation), bzw. jene Einkommenskompensation, die sie bei Freihandelspreisen erhalten müssten, um in eine Lage zu kommen, die sie gleich bewerten wie die Autarkie (compensating variation). Die Gains-from-Trade-Theoreme hängen auf entscheidende Weise von den Terms of Trade ab. Sie setzen sich aus dem Konsumgewinn (Konsumgewinne aus internationalem Handel) und dem Produktionsgewinn (Produktionsgewinn aus internationalem Handel) zusammen.

    Vgl. auch Handelspolitik.

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