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gedeckter Kredit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kredit, der neben der persönlichen Bonität des Kreditnehmers besonders gesichert ist, und zwar durch Verpfändung von Effekten oder Waren, durch Bürgschaft, Sicherungsübereignung, Grundschuld, Hypothek etc. (Kreditsicherheiten).

    Gegensatz: Blankokredit; Personalkredit.

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