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gedeckter Kredit
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kredit, der neben der persönlichen Bonität des Kreditnehmers besonders gesichert ist, und zwar durch Verpfändung von Effekten oder Waren, durch Bürgschaft, Sicherungsübereignung, Grundschuld, Hypothek etc. (Kreditsicherheiten).
Gegensatz: Blankokredit; Personalkredit.
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