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Revision von Gewährleistung vom 01.02.2018 - 12:24
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einstehen für Mängel beim Kaufvertrag und Werkvertrag. Mit der Schuldrechtsreform war der Begriff der Gewährleistung im Gesetz durch den der Mängelrechte (Sach- und Rechtsmängel) ersetzt worden. Im Sprachgebrauch, auch unter Juristen, wird er nach wie vor noch benutzt.
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