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Revision von Grundstücksart vom 17.09.2009 - 13:32
Grundstücksart
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Bewertungsgesetzes bei der Bewertung bebauter Grundstücke bzw. Betriebsgrundstücke. Zu unterscheiden:
(1) Mietwohngrundstück,
(2) Geschäftsgrundstück,
(3) gemischtgenutztes Grundstück,
(4) Einfamilienhaus,
(5) Zweifamilienhaus und
(6) sonstiges bebautes Grundstück (§ 75 BewG).
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