Direkt zum Inhalt

Betriebsgrundstück

Definition: Was ist "Betriebsgrundstück"?

Grundsätzlich stellt ein Betriebsgrundstück zwei Wirtschaftsgüter dar: Grund und Boden und Gebäude.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Bilanzsteuerrecht
    2. Bewertungsgesetz

    Bilanzsteuerrecht

    Grundsätzlich stellt ein Betriebsgrundstück zwei Wirtschaftsgüter dar: Grund und Boden und Gebäude (Gebäudewert). Bebauter Grund und Boden teilt grundsätzlich das Schicksal des Gebäudes als Betriebsvermögen oder Privatvermögen: Grundstücke oder Grundstücksteile, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke verwendet werden, gehören zum notwendigen Betriebsvermögen. Sind noch andere Personen Miteigentümer, so sind Grundstücke und Grundstücksteile nur insoweit notwendiges Betriebsvermögen, als sie dem Betriebsinhaber gehören. Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert im Verhältnis zum Wert des ganzen Grundstücks von untergeordneter Bedeutung ist (weder mehr als 1/5 des Wertes noch mehr als 20.500 Euro) (R 4.2 VIII EStR). Bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich können Grundstücke und Grundstücksteile, die nicht eigenbetrieblich genutzt werden und nicht eigenen Wohnzwecken dienen, als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden, wenn sie in einem objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und ihn zu fördern bestimmt und geeignet sind.

    Bewertungsgesetz

    1. Begriff: der zu einem gewerblichen Betrieb gehörende Grundbesitz, soweit er, losgelöst von seiner Zugehörigkeit zu dem gewerblichen Betrieb,
    (1) zum Grundvermögen gehört oder
    (2) einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden würde (§ 99 BewG), (nicht zu verwechseln mit Geschäftsgrundstücken). Betriebsgrundstücke sind bei der Bewertung des Betriebsvermögens zu erfassen (Einheitswert).

    2. Zuordnung zum Betriebsvermögen: Die Zuordnung von Grundstücken zum Betriebsvermögen folgt nach Einführung der verlängerten Maßgeblichkeit der ertragsteuerlichen Behandlung (§ 95 I BewG).

    3. Bewertung: Betriebsgrundstücke werden unter Beachtung gewisser Sonderermittlungsvorschriften und grundsätzlich unter Beachtung der tatsächlichen Verhältnisse zum Besteuerungszeitpunkt bewertet. Bis zum 31.12.2006 bestand ein sog. Einheitswert, der auf den Wertverhältnissen von 1964 beruht. Die Anwendung der Einheitswerte ist wegen der Ungleichbehandlung gegenüber anderen Vermögensarten als verfassungswidrig eingestuft worden. Für die Grundsteuer können die Einheitswerte jedoch weiterhin angewendet werden. Im Einheitswert des Betriebsvermögens sind Betriebsgrundstücke aber mit 140 Prozent ihres festgestellten Einheitswertes anzusetzen (§121a BewG).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Betriebsgrundstück"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Betriebsgrundstück Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/betriebsgrundstueck-31795 node31795 Betriebsgrundstück node29754 Betriebsvermögen node31795->node29754 node27887 Auflassungsvormerkung node34837 Grundstück node27887->node34837 node32616 Grundvermögen node32616->node31795 node32616->node29754 node49243 wirtschaftliche Einheit node32616->node49243 node32681 Erbbaurecht node32616->node32681 node36315 Gewerbesteuer node46209 Realsteuern node53025 Grundbesitzabgaben node33547 Grundsteuer node53025->node33547 node41465 Investitionsrechnung node41465->node33547 node33547->node31795 node33547->node36315 node33547->node46209 node52923 Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung node52923->node34837 node47118 Vorsteuerabzug node47118->node34837 node36584 Gewerbebetrieb node34837->node31795 node34837->node32616 node34837->node36584 node28473 Anlagevermögen node29754->node28473 node34458 Einheitswert node34458->node31795 node31327 Beschwer node34285 Feststellungsbescheid node31327->node34285 node33833 Einkünfte node34285->node31795 node34285->node34458 node34285->node49243 node34285->node33833 node36857 Firmenwert node36857->node29754 node49874 Vermögensgegenstand node49874->node29754 node46858 stille Gesellschaft node46858->node29754
    Mindmap Betriebsgrundstück Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/betriebsgrundstueck-31795 node31795 Betriebsgrundstück node29754 Betriebsvermögen node31795->node29754 node34285 Feststellungsbescheid node34285->node31795 node34837 Grundstück node34837->node31795 node33547 Grundsteuer node33547->node31795 node32616 Grundvermögen node32616->node31795

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete