Betriebsgebäude
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
alle Baulichkeiten, die ihrer Anlage nach für Betriebszwecke erbaut wurden, wie z.B. Fabrikhallen, Werkstätten, Lagerschuppen und Verwaltungsgebäude.
Steuerliche Behandlung: Betriebsgebäude gehören steuerlich bei Nutzung für den eigenen Betrieb zum Betriebsvermögen. Eigenbetrieblich genutzte Gebäudeteile, deren Wert im Verhältnis zum ganzen Gebäude von untergeordneter Bedeutung ist, sind nicht notwendiges Betriebsvermögen. Aufwendungen und Absetzungen für Abnutzung (AfA) für Betriebsgebäude sind steuerlich Betriebsausgaben.
Vgl. auch Betriebsgrundstück, Betriebsvorrichtungen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Anschaffungskosten Arbeitsentgelt Aufwendungen Betrieb Betriebsstätte Darlehen Firmenwert Genossenschaft Gewerbebetrieb GmbH & Co. KG Kapitalertragsteuer Kommanditgesellschaft (KG) Nachhaltigkeit Nichtigkeit Personengesellschaft Rückstellung Sonderausgaben offene Handelsgesellschaft (OHG) stille Gesellschaft
eingehend
Betriebsgebäude
ausgehend
eingehend
Betriebsgebäude
ausgehend