Zitierfähige Version
Handelspanel
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: Panel von ausgewählten Einzel- bzw. Großhandelsbetrieben. Am weitesten verbreitet ist das Einzelhandelspanel in der allg. Form, daneben auch spezielle Panels, wie etwa Branchen-Panel oder Fachhandelspanel, z.B. Apothekenpanel.
2. Erhebung: a) Erhebungsgegenstände: Erhoben wird in erster Linie der Endverbraucherabsatz der einzelnen Geschäfte; ferner die Warenbestände und deren Veränderung, Ein- und Verkaufspreise sowie die räumliche Verteilung der Betriebe, die ein bestimmtes Produkt führen, sowie Bezugsquellen, Bestellmengen und -termine, Lagerbestände und Umschlagshäufigkeiten. Dadurch lässt sich eine Reihe von Daten gewinnen, die über den reinen Umsatz pro Artikel und Händler hinausgehen. Beispiele hierfür sind Menge, Wert und durchschnittliche Endverbraucherpreise, derzeitiger Lagerbestand beim Handel und durchschnittliche Einkaufsmengen sowie Distributionsquoten (= Anzahl und Anteil der Geschäfte, die das Produkt führen, bevorraten, einkaufen und verkaufen). Nur mit dem Einzel- und Großhandelspanel sind die Umsätze zu erfassen, die auf Nicht-Haushalte wie Gaststätten, Großverbraucher etc. entfallen.
b) Erhebungsmethode: Früher vorwiegend manuell, d.h. der Endverbraucherabsatz wird ermittelt aus der Summe von Anfangsbestand und Einkäufen abzüglich Endbestand, der jeweils manuell durch Zählen ermittelt werden muss (Beobachtung). Mit zunehmender Verbreitung von computergestützten Warenwirtschaftssystemen und Scannerkassen hat das Scanner-Handelspanel das traditionelle Handelspanel verdrängt.
3. In der Bundesrepublik Deutschland v.a. durchgeführt von Nielsen sowie der Gesellschaft für Konsum-, Markt- und Absatzforschung (GfK).
Vgl. auch Haushaltspanel.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon