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Hochrechnung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Synonymer Begriff für Schätzung im Zusammenhang mit der Übertragung von empirischen Befunden aus uneingeschränkten oder höheren Zufallsstichproben (uneingeschränktes Zufallsstichprobenverfahren, höhere Zufallsstichprobenverfahren) auf die übergeordnete Grundgesamtheit. Von Hochrechnung wird v.a. dann gesprochen, wenn der Schätzvorgang den Umfang der Grundgesamtheit einbezieht, v.a. wenn Gesamtmerkmalsbeträge oder Anzahlen von Elementen einer bestimmten Kategorie zu schätzen sind.

    2. Arten: Freie Hochrechnung liegt vor, wenn nur der Stichprobenbefund selbst zur Schätzung herangezogen wird, gebundene Hochrechnung (z.B. Verhältnisschätzung, Regressionsschätzung, Differenzenschätzung) ist gegeben, wenn daneben weitere Informationen in den Schätzvorgang eingehen, z.B. Informationen aus einer früheren Vollerhebung. Bei geschichteten Zufallsstichproben unterscheidet man außerdem die separate Hochrechnung, bei der die Schätzung für jede Schicht gesondert durchgeführt und anschließend geeignet gewichtet wird, und die kombinierte Hochrechnung, bei der eine für alle Schichten gültige Schätzung erfolgt.

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