Verhältnisschätzung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verfahren der gebundenen Hochrechnung, bei welchem neben der Untersuchungsvariablen (Merkmal) Y ein Hilfsmerkmal X ausgewertet wird. Bei bekanntem Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) des Hilfsmerkmals in der Grundgesamtheit und unter Verwendung der Durchschnittswerte in der Stichprobe und ergibt sich für den Durchschnittswert Y der Untersuchungsvariablen in der Grundgesamtheit der Schätzwert =/ · . Bei der Verhältnisschätzung geht man davon aus, dass das Verhältnis der Durchschnittswerte von Untersuchungs- und Hilfsvariablen in der Grundgesamtheit und der Stichprobe (ungefähr) gleich ist.
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