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Identitätsprinzip
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Inhaltsverzeichnis
Wissenschaftstheorie
1. Begriff: gedankliche Konstruktion, mit deren Hilfe aus einem weiteren Erfahrungsobjekt ein engeres Erkenntnisobjekt gewonnen werden soll. Das Identitätsprinzip hat daher eine Selektionsfunktion. Innerhalb der Betriebswirtschaftslehre kommt ihm (heute in deutlich abgeschwächter Form) Bedeutung zu, wenn das betriebswirtschaftliche Erfahrungsobjekt ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Rentabilität (Privatwirtschaftslehre) oder der Wirtschaftlichkeit (Wirtschaftlichkeitsprinzip) betrachtet wird.
2. Bedeutung: Wegen der Gefahr, dass auf diese Weise bedeutsame Fragestellungen ausgeklammert werden, wird auf der Notwendigkeit einer Abgrenzung mittels Identitätsprinzip in der neueren Betriebswirtschaftslehre kaum mehr beharrt.
Kostenrechnung
maßgebliches Kostenverteilungsprinzip der Einzelkostenrechnung. Kosten (bzw. Erlöse, Ausgaben, Einnahmen, Gütereinsatz oder -verbrauch) werden einer Bezugsgröße nur zugerechnet, wenn Bezugsgröße (z.B. die erstellte Leistung) und Kosten (bzw. Erlöse, Ausgaben, Einnahmen, Gütereinsatz oder -verbrauch) auf einen identischen dispositiven Ursprung zurückgeführt werden können, d.h. auf einen identischen Entscheidungszusammenhang. Leistungsentstehung und Güterverbrauch (einschließlich der Inanspruchnahme der Potenzialfaktoren) sind die gekoppelten positiven und negativen Wirkungen des technischen Kausalprozesses (kombinierter Einsatz aller benötigten Mittel unter spezifischen Ablaufbedingungen), dessen man sich bedient, um das angestrebte Ziel der Entstehung der gewollten Leistung zu erreichen. Das Identitätsprinzip ist auf naturwissenschaftliche und technische Vorgänge (z.B. Einsatz-/Ausbringungsbeziehungen) sowie auf Verträge und rechtliche Vorschriften und damit auf die Zurechnung von Erlösen und Ausgaben bzw. Zahlungen anwendbar. Werden bei der Anwendung des Identitätsprinzips Reihenfolge und Zeitpunkte der Entscheidungen sowie dabei festgelegte Rangfolgen und Realisationsstadien berücksichtigt, kann eine andere, von der im Fall der statischen Betrachtung abweichende Beurteilung der Zurechenbarkeit die Folge sein.
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