Industriegewerkschaften (IG)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gewerkschaften, die nicht nach Berufen, sondern nach Industriezweigen (IG Bergbau, IG Metall) oder nach religiösen oder politischen Richtungen (z.B. in Frankreich und Italien) organisiert sind. Industriegewerkschaften erfassen ungelernte und angelernte Arbeiter sowie Facharbeiter verschiedener Berufszugehörigkeit. Dieses Organisationsprinzip wurde auf allen Gewerkschaftskongressen von 1892 bis 1925 diskutiert, blieb umstritten, setzte sich jedoch nach 1945 in der Bundesrepublik Deutschland weitgehend durch. Ausnahme: Deutsche Angestellten-Gewerkschaft.
Im Einzelnen: IG Bauen-Agrar-Umwelt (Bundesvorstand in Frankfurt a.M.); IG Bergbau, Chemie und Energie (Hauptvorstand in Hannover); IG Metall (Vorstand in Frankfurt a.M.).
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