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Industrieverbandsprinzip

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gliederung der Organisationen von Arbeitnehmern (Gewerkschaft) und Arbeitgebern (Berufsverband) nach Wirtschaftsbereichen, nicht nach Berufen. In der Bundesrepublik Deutschland ist das Industrieverbandsprinzip üblich; aber es gibt auch einige Berufsverbände.

    Gegensatz: Berufsverbandsprinzip.

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