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internationale Betriebswirtschaftslehre

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    International Business. 1. Begriff: Multi- bzw. interdisziplinär ausgelegte Bearbeitung von Problemen der internationalen Unternehmenstätigkeit.

    2. Internationale Unternehmenstätigkeit: Internationale Unternehmungen zeichnen sich gegenüber rein nationalen Unternehmen dadurch aus, dass ihre Beschaffung, Leistungserstellung oder -verwertung in mind. zwei Volkswirtschaften erfolgt. Nach der Art der grenzüberschreitend transferierten Ressourcen bzw. der Dauerhaftigkeit der eingegangenen internationalen Bindung kann dabei zwischen
    (1) dem Außenhandel mit Sachgütern,
    (2) dem Außenhandel mit Dienstleistungen,
    (3) internationalen kooperativen Arrangements ohne Kapitalbeteiligung (z.B. Lizenzhandel, Franchise, internationale strategische Allianzen) sowie
    (4) der Tätigung direktinvestiver Auslandskapitalanlagen (z.B. Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften) differenziert werden.

    3. Entscheidungsprobleme der internationalen Betriebswirtschaftslehre liegen v.a. in den Feldern:
    (1) Verstehen interkultureller Differenzen (interkulturelles Management);
    (2) Umweltwahl (Standortpolitik);
    (3) internationaler Ressourcentransfer;
    (4) integrative Gestaltung des internationalen Wertschöpfungssystems.

    Vgl. auch internationales Management.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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