Standortpolitik
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im Handel Instrument des Handelsmarketings wegen der begrenzten Einzugsgebiete von Handelsbetrieben. Ein einmal gewählter Standort determiniert entscheidend das mögliche Umsatzpotenzial.
Formen: Standortwahl, Standortanpassung, Standortspaltung. Sicherung neuer Standorte ist für expandierende Filialunternehmen und kooperative Gruppen zentrales Instrument zur Erreichung des Wachstumszieles.
Vorgehen: Jeder Standort lässt sich durch unterschiedliche lokale Bedingungen kennzeichnen, die in sog. Standortfaktorenkatalogen erfasst und gemäß den betriebsformenspezifischen Anforderungen bewertet werden. Auszuwählen ist der Standort, dessen Standortbedingungen in höchstem Maß den jeweiligen Standortanforderungen entsprechen.
Die Standortpolitik ist stark von der regionalen Infrastrukturpolitik abhängig. Nach § 11 III Baunutzungsverordnung ist die Errichtung großflächiger Handelsbetriebe außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig. Als Vermutungsregel für negative Auswirkungen ansiedlungswilliger Einzelhandelsbetriebe gilt eine Geschossfläche von mind. 1.200 m².
Wegen der hohen Grundstückspreise und der hohen Baukosten ist Standortpolitik stets mit der Finanzierungs- und Investitionspolitik abzustimmen.
Vgl. auch internationale Standortpolitik.