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Kapitalhilfe
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Beitrag zur Finanzierung von Entwicklungsmaßnahmen durch günstige Kredite bzw. nicht rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen der Entwicklungshilfe. Finanziert werden Sachgüter, Anlageinvestitionen sowie die dazu gehörenden Dienstleistungen (Evaluierung, Beratung). Sie kann multilateral (IWF, IBRD, Lomé-Abkommen) geleistet werden sowie bilateral (finanzielle Zusammenarbeit).
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