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Revision von Kapitalhilfe vom 30.09.2009 - 11:50
Kapitalhilfe
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Beitrag zur Finanzierung von Entwicklungsmaßnahmen durch günstige Kredite bzw. nicht rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen der Entwicklungshilfe. Finanziert werden Sachgüter, Anlageinvestitionen sowie die dazu gehörenden Dienstleistungen (Evaluierung, Beratung). Sie kann multilateral (IWF, IBRD, Lomé-Abkommen) sowie bilateral (finanzielle Zusammenarbeit) geleistet werden.
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