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Kontenkontrolle

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Überprüfung der Buchung auf den Konten. Kontenkontrolle erfolgt durch Vergleichen (kollationieren): 1. in der Übertragungsbuchhaltung
    (1) der Buchungsbelege mit der Grundbucheintragung,
    (2) der Grundbucheintragung mit Übertragung in das Hauptbuch.

    2. Bei der Durchschreibebuchführung nur zwischen Beleg und Urschrift, da die Durchschrift Übertragungsfehler ausschließt.

    Eine zahlenmäßige Kontenkontrolle der Eintragungen ergibt sich bei der doppelten Buchführung zwangsläufig aus der Seitenaddition der Soll- und Habenspalten. Bei Unachtsamkeit sind allerdings Kontenverwechslungen möglich.

    3. Bei computergestützter Buchführung (computergestützte Finanzbuchhaltung) ist Kontenkontrolle nur bei der Dateneingabe erforderlich. Rechenfehler und Datentransportfehler (z.B. Über- und Vortragsfehler) sind - von technischem Versagen und Systemfehlern abgesehen - ausgeschlossen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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