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Kontenkontrolle
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Überprüfung der Buchung auf den Konten. Kontenkontrolle erfolgt durch Vergleichen (kollationieren): 1. in der Übertragungsbuchhaltung
(1) der Buchungsbelege mit der Grundbucheintragung,
(2) der Grundbucheintragung mit Übertragung in das Hauptbuch;
2. bei der Durchschreibebuchführung nur zwischen Beleg und Urschrift, da die Durchschrift Übertragungsfehler ausschließt.
Eine zahlenmäßige Kontenkontrolle der Eintragungen ergibt sich bei der doppelten Buchführung zwangsläufig aus der Seitenaddition der Soll- und Habenspalten. Bei Unachtsamkeit sind allerdings Kontenverwechslungen möglich.
3. Bei computergestützter Buchführung (computergestützte Finanzbuchhaltung) ist Kontenkontrolle nur bei der Dateneingabe erforderlich. Rechenfehler und Datentransportfehler (z.B. Über- und Vortragsfehler) sind - von technischem Versagen und Systemfehlern abgesehen - ausgeschlossen.
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